Allgemeine Geschäftsbedingungen für gesundheitsfördernde Maßnahmen für Unternehmen und alle Fit 4 Business-Veranstaltungen

§ 1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen ZEITGEIST, vertreten durch Ina Münsberg (nachfolgend „ZEITGEIST“ genannt) und der Firma (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines FIT 4 BUSINESS Programms durch ZEITGEIST an einem von den Parteien bestimmten Ort (nachfolgend „AGB´s“ genannt). Individuelle Regelungen werden im Vertrag über ein FIT 4 BUSINESS Programm (nachfolgend „Vertrag“ genannt), vereinbart.

Abweichungen von diesen AGB´s sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ZEITGEIST wirksam.

§ 2. Vereinbarung eines FIT 4 BUSINESS Programms

Die Planung und Durchführung eines FIT 4 BUSINESS Programms zwischen dem Kunden und ZEITGEIST werden durch Abschluss eines Vertrages vereinbart bzw. durch eine Buchung bestätigt (nachfolgend „Auftragsbestätigung“ genannt).
Der Kunde vereinbart mit ZEITGEIST im Vertrag/in der Auftragsbestätigung sämtliche Details einer Zusammenarbeit, wie Leistungsumfang, Vertragsdauer, Ort der Leistungserbringung und Höhe der Vergütung der Leistungen. 

§ 3. Sporttauglichkeit der teilnehmenden Mitarbeiter am FIT 4 BUSINESS Programm

Der Kunde versichert mit Unterzeichnung des Vertrages, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass die am FIT 4 BUSINESS Programm teilnehmenden Mitarbeiter des Kunden im vollem Umfang sporttauglich sind. Der Kunde informiert ZEITGEIST unverzüglich über etwaige Einschränkungen bezüglich der Sporttauglichkeit seiner Mitarbeiter, die vor Abschluss des Vertrages bestehen bzw. über Änderungen während der Vertragslaufzeit. Die teilnehmenden Mitarbeiter des Kunden beantworteten alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig (Anamnesebogen).

§ 4. Zeitliche Rahmenbedingungen

Der Auftrag beinhaltet entsprechend viele Trainings oder Beratungen wie im jeweiligen Vertrag / der jeweiligen Auftragsvereinbarung aufgeführt. Entscheiden sich die Parteien für ein geschlossenes Vertragsverhältnis, beginnt das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zu angegebenem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Entscheiden sich die Parteien für ein offenes Vertragsverhältnis, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, sofern nicht anders festgelegt und schriftlich fixiert wurde. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. 

Zeitlich fixierte Termine, die vom Kunden abgesagt werden, gelten als durchgeführt und sind in voller Höhe zu vergüten. ZEITGEIST ist bemüht, bei kurzfristigem Ausfall des gebuchten Trainers, z. B. duch Krankheit oder anderem unvorhersehbarem Grund einen gleichwertigen Ersatztrainer zu organisieren. Sollte dies nicht möglich sein, werden die von ZEITGEIST abgesagten Termine selbstverständlich nachgeholt.

§ 5. Räumliche Rahmenbedingungen

Der Ort, an dem das Training stattfindet, ist flexibel und wird an den jeweiligen Auftrag in Absprache mit dem Kunden angepasst. Sollten Einrichtungen, wie beispielsweise Fitnessstudios, Schwimmhallen, etc. genutzt werden, sind die dafür anfallenden Kosten zusätzlich zum Honorar vom Kunden zu tragen.

§ 7. Vergütung der Leistung

ZEITGEIST erhält für die im Vertrag aufgeführten Leistungen eine Vergütung in festgelegter Höhe. Der angegebene Endpreis versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Die Vergütung ist bis 14 Tage vor Beginn der Betreuung nach Rechnungslegung komplett vorauszuzahlen bzw. ist bei einer Vertragslaufzeit von mindesten 6 Monaten, sofern nicht vertraglich individuell vereinbart, vierteljährlich zu zahlen und nach Rechnungslegung zu überweisen. Sollte der Kunde ZEITGEIST ein Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Vergütung 5 Tage nach Rechnungslegung vom angegebenen Konto des Kunden eingezogen. Die Rechnungslegung erfolgt per Email.

Bei Buchung eines Trainers/Referenten für eine Veranstaltung sind 100% der Leistungsvergütung zum Zeitpunkt der Buchung fällig. Der Auftraggeber/Kunde erhält eine Buchungsbestätigung/Rechnung. Etwaige anfallende Reisekosten zum Veranstaltungsort sind nach Auftragserbringung und nachträglicher Rechnungslegung zu zahlen. 

Reisekosten werden sofern sie gesondert ausgewiesen sind wie folgt ersetzt:
Innerhalb Leipzigs sind die Reisekosten im Honorar inbegriffen, sofern die Einfachstrecke 10 km nicht überschreitet. Bei einer Anreise von über 10 km Einfachentfernung fallen folgende zusätzliche Kosten an, die vom Kunden zu tragen sind: 0,30 €/km ab dem 1. km einfache Strecke.

§ 8. Informationspflicht

Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung Vertrages und dieser AGB´s relevanten Informationen rechtzeitig mit.
Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von ZEITGEIST lautet: info@zeitgeist-consulting.de. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind im Vertrag/Auftragsbestätigung/Buchungsbestätigung aufgeführt.

§ 9. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit

Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt der Anspruch auf die Zahlung auch für noch nicht erbrachte Leistungen bei ZEITGEIST. Ein Anspruch auf Rückerstattung für bereits geleistete Zahlungen besteht nicht. Sofern ZEITGEIST aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die bereits gezahlten noch offenen Einheiten zurückerstattet. ZEITGEIST ist berechtigt, bei Krankheit oder Ausfall eines Trainers aus anderen Gründen einen gleichwertigen Ersatz zu bestimmen. 

§ 10. Haftungsansprüche

ZEITGEIST haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch für seine Erfüllungsgehilfen, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen der Auftragstätigkeit erleidet. 

§ 11. Sonstiges

ZEITGEIST hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Ansonsten bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechenden Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Die Aufhebung der Schriftform bedarf im Übrigen wiederum der Schriftform. Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt deutsches Recht.

Stand: 20.05.2011